Betreuungsdienst |
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| Der Betreuungsdienst ist ein Fachdienst des Katastrophenschutzes in Deutschland. Die Aufgabe des Betreuungsdienstes ist die Versorgung von betroffenen Personen eines Großschadensereignisses oder einer Gefahrenlage. Dieses umfasst vor allem die vorübergehende Unterbringung, die Verpflegung sowie die psychische und soziale Betreuung. Die Einheiten des Betreuungsdienstes bestehen aus fachlich geschulten Helfern, diese sind rein ehrenamtlich für die verschiedenen Hilfsorganisationen im Einsatz.
Der Betreuungsdienst hat innerhalb des Katastrophenschutzes die Aufgabe, bei Eintritt eines Großschadensereignisses oder dem Vorliegen einer Gefahrenlage diejenigen Menschen zu versorgen, die durch diese Situation in eine Notlage geraten sind. Im Gegensatz zum Sanitätsdienst versorgt der Betreuungsdienst dabei die unverletzten Personen beziehungsweise verletzte Personen erst nach abgeschlossener Behandlung durch den Rettungs- und Sanitätsdienst. Zu seinen Aufgaben gehören dabei: Fachbereich Verpflegung
Fachbereich Soziale Betreuung
Fachbereich Unterkunft
Die Fachbereiche Soziale Betreuung und Unterkunft werden mittlerweile oft in gemeinsamen Teileinheiten zusammengefasst. Eine weitere wichtige Aufgabe des Betreuungsdienstes ist die Versorgung der anderen an einem Katastropheneinsatz beteiligten Hilfskräfte. Die Verpflegung der Besucher bei Volksfesten, Sportereignissen etc. ist hingegen keine Aufgabe des Betreuungsdienstes. Solche Ereignisse werden jedoch für Übungs- und Ausbildungszwecke genutzt, da sich zum Beispiel die Zubereitung und Ausgabe von Verpflegung für eine große Personenzahl und die damit verbundenen Tätigkeiten und Arbeitsabläufe kaum unter anderen Bedingungen üben lassen. Im Spannungs- und Verteidigungsfall beteiligen sich die Einheiten des Betreuungsdienstes entsprechend Paragraph 11 des Zivilschutzgesetzes mit ihren Helfern und ihrer Ausstattung am Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gefahren und Schäden. Alle am Betreuungsdienst im Katastrophenschutz beteiligten Organisationen werden dementsprechend im Zivilschutzgesetz als „insbesondere geeignet“ für eine Mitwirkung im Zivilschutz genannt. Einsatzeinheit Die als Ersatz für die Sanitäts- und Betreuungszüge konzipierte Einsatzeinheit vereint die beiden Fachdienste Sanitäts- und Betreuungsdienst in einer gemeinsamen Einheit mit entsprechender Ausbildung der Helfer. Das Konzept der Einsatzeinheit wird jedoch nicht in allen Bundesländern verwendet. Eine Einsatzeinheit hat mit 33 Helfern Zugstärke. Innerhalb der Einsatzeinheit ist der Betreuungsdienst in Form einer Betreuungsgruppe aufgestellt, die sich in Trupps für die Fachbereiche Soziale Betreuung, Unterkunft und Verpflegung gliedert. Sie verfügen über zwei Kombis Betreuung mit Anhängern und einen Betreuungs-LKW mit Feldkochherd. Einsätze des Betreuungsdienstes: 1993 Jahrhundert Hochwasser (Rheinland) |
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| Fahrzeuge "Betreuungsdienst" | |
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